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05. Februar 2022
Lesezeit: 8 Min.

Wie war das noch mit RoHS? Eine Zusammenfassung

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Preisfrage: Wofür war der 22.07.2019 bedeutend? Wer sich nicht speziell mit dem Thema beschäftigt, wird nicht drauf kommen: Zu diesem Termin wurde die Erweiterung der RoHS-Richtlinien (steht für Restriction of Hazardous Substances, RoHS III oder auch RoHS 3) von 2015 rechtskräftig. Unter den Kollegen bei Würth Elektronik wird der Termin auch niemandem besonders aufgefallen sein – schließlich hält unser Unternehmen diese dritte Fassung der Richtlinie bereits seit Jahren ein. Die Ergänzung betrifft vier weitere Stoffe, die nur noch eingeschränkt verwendet werden dürfen:

  • Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
  • Benzylbutylphthalat (BBP)
  • Dibutylphthalat (DBP)
  • Diisobutylphthalat (DIBP)

Diese als Weichmacher in Kunststoffen eingesetzten Stoffe wurden 2015 in die RoHS-Richtlinie aufgenommen. Seit dem 22.07.2019 dürfen Geräte der Kategorien 1 bis 7, 10 und 11 diese Weichmacher nur noch bis zu einem Anteil von 0,1 Gewichtsprozent im homogenen Werkstoff verwenden.

Hintergrundinformationen zur RoHS-Richtlinien

Die EU-Richtlinie dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen. Das Verbot bezieht sich auf jeden einzelnen homogenen Werkstoff des Gerätes – zum Beispiel auch auf ein Kunststoffgehäuse. Unternehmen, die entsprechende Geräte importieren oder innerhalb der EU vertreiben, sind durch die Richtlinien direkt betroffen, da sie verpflichtet sind, auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten. Einige der in der Elektrotechnik verwendeten Substanzen gelten als umweltgefährdend. Einerseits wirken sie ab bestimmten Mengen toxisch, andererseits können sie von der Umwelt nicht oder nur schlecht abgebaut werden. Durch die RoHS-Richtlinien soll der Eintrag dieser Substanzen in die Umwelt minimiert werden.

Bekanntestes Beispiel: Die verbleite Verlötung elektronischer Bauteile musste durch bleifreie Lötung ersetzt werden. Die Umsetzung der RoHS-Richtlinien erforderte eine Umstellung vieler weit verbreiteter Produktionsverfahren. Als Ersatz der bleihaltigen Legierungen kommen seither unter anderem Zinn-Silber, Zinn-Kupfer und Zinn-Bismut zum Einsatz.

Woran erkennt man, welche Produkte konform sind? 

Alle unsere Produkte sind RoHS-konform und durch das grüne Label mit dem Aufdruck Compliant RoHS&REACH und einem grünen Haken auf dem Verpackungslabel gekennzeichnet. Zudem befinden sich in den Datenblättern zusätzliche Icons, um die Konformität nochmal zu bestätigen:


 
Konformitätsbescheinigung und Recherche zu Ausnahmen

Viele Unternehmen brauchen zur Absicherung trotzdem noch eine schriftliche RoHS III Konformitätsbescheinigung. Dieses Dokument bescheinigt dann, dass alle gefertigten Komponenten und alle homogenen Teilkomponenten mit der Richtlinie 2011/65/EU und der Erweiterung 2015/863 des Europäischen Parlaments zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS III-Richtlinie) übereinstimmen.

Nach dieser Richtlinie gibt es in bestimmten Einsatzbereichen Ausnahmen für beschränkte Substanzen.

Alle unsere Zertifikate und Dokumente finden Sie auf dieser Seite.

Um welche Substanzen es sich konkret handelt und welche Produkte eine Ausnahme der RoHS-Richtlinie in Anspruch nehmen, kann in unserem offiziellen Dokument nachgesehen werden.

Alle wichtigen Dokumente zum Bereich Material Compliance und Qualität, können hier nachgelesen werden.

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