Elektrische und elektronische Produkte dürfen in der Europäischen Union grundsätzlich nur dann verkauft werden, wenn sie den Kriterien der „CE“-Kennzeichnung entsprechen. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV).
Die Europäische Union hat für einen freien Warenverkehr im EU-Gebiet einen Satz an Richtlinien erlassen, der Mindestanforderungen an ein Produkt stellt. Die Konformität wird durch die „CE“-Kennzeichnung bestätigt. Für die Elektromagnetische Verträglichkeit gilt die „EMV-Richtlinie für Geräte ohne Funkeigenschaften“ 2014/30/EU. Deutschland hat diese Norm 2016 mit dem „Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln“ (EMVG) in nationales Recht umgesetzt. Die EMV-Experten Dr. Heinz Zenkner und Adrian Stirn von Würth Elektronik haben dazu eine AppNote in zwei Teilen (ANP105 und ANP106) verfasst, die umfassend den Weg zur „EMV-Konformität für CE von Elektro- und Elektronikprodukten“ beleuchtet.
Teil 1 (ANP105) gibt einen Überblick über die für die CE-Kennzeichnung relevanten Normen und wie sie anzuwenden sind. Ein Ablaufdiagramm am Ende verdeutlicht auf grafische Weise die Vorgehensweise zum Erlangen der CE-Konformität.
Inhalt ANP105:
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Teil 2 (ANP106) spielt am Beispiel eines handelsüblichen Notebooks die zivilen EMV-Prüfungen durch und erläutert die Besonderheiten bei den Prüfvorgängen. Dabei zeigt sich, dass eine intensive Vorbereitung des Produkts sinnvoll ist, um die benötigten Monitoring-Funktionen und Betriebsmodi des Prüflings effektiv prüfen zu können. Die Einhaltung der EMV-Anforderungen verringert Funktionseinschränkungen bei den Geräten im Feld und reduziert Geräteausfälle durch Störfestigkeitsprobleme.
Inhalt ANP106:
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